Überblick über die Regulierung in der EU.

 

Der EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (der „EU-Aktionsplan“) hat das Ziel, Kapitalflüsse in eine nachhaltigere Wirtschaft umzulenken, die Transparenz zu verbessern, eine langfristige Orientierung finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten zu fördern und durch den Klimawandel verursachte Risiken zu beherrschen.

Aus dem EU-Aktionsplan entstanden drei wichtige EU-Verordnungen, die sich auf unser Geschäft auswirken:

  • EU-Taxonomie: Tragen Unternehmen durch ihre Tätigkeiten zu einem ökologisch nachhaltigen Ziel bei?
  • SFDR (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor): Wie werden nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Überlegungen sowohl auf Produkt- als auch auf Unternehmensebene berücksichtigt und beachtet?
  • ESG-Ergänzungen zu MIFID II bezüglich der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Nachhaltigkeitsbewertung („ESG-Ergänzungen zu MIFID II“): Haben Anlegerinnen und Anleger Nachhaltigkeitspräferenzen? Wie sind diese zu bewerten?

Die nachstehende Tabelle gibt eine kurze Einführung in jedes Gebiet