Überblick über die Regulierung in der EU.

 

Die EU-Regulierung nachhaltiger Anlagen hat das Ziel, Kapitalflüsse in nachhaltige Anlagen umzuleiten, die Transparenz zu verbessern, eine langfristige Orientierung finanzieller und wirtschaftlicher Aktivitäten zu fördern und mit dem Klimawandel verbundene Risiken zu beherrschen.

Dieser regulatorische Rahmen prägt die Konzeption unserer Produkte und die in unserem Anlagerahmen verwendeten Kriterien. Da die Regulierung ein wesentlicher Motor des Übergangs ist, sind wir bestrebt, unsere Strategien und Prozesse vollständig darauf auszurichten, wie die Regulierungsbehörden bei nachhaltigen Anlagen vorgehen.

Die aus drei Zweigen bestehende EU-Regulierung betrifft uns auf der Produkt- und der Unternehmensebene. Diese drei Zweige und ihre wichtigsten Ziele sind:

  • Die EU-Taxonomie: Tragen die Unternehmen im Portfolio mit ihren Aktivitäten zu einem Nachhaltigkeitsziel bei?
  • SFDR (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor): Wie werden Nachhaltigkeitsfaktoren und-ziele berücksichtigt und erreicht?
  • MiFID II: Wie werden die Nachhaltigkeitspräferenzen von an nachhaltigen Anlageprodukten interessierten Anlegern bewertet?

Die nachstehende Tabelle gibt eine kurze Einführung in jedes Gebiet.